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   BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95   

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https://dejure.org/1995,3542
BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95 (https://dejure.org/1995,3542)
BGH, Entscheidung vom 22.11.1995 - 2 StR 573/95 (https://dejure.org/1995,3542)
BGH, Entscheidung vom 22. November 1995 - 2 StR 573/95 (https://dejure.org/1995,3542)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bereitschaft des Täters - Freiwillige ambulante Therapie - Anordnung der Unterbringung - Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 196
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.04.1990 - 1 StR 9/90

    Unterbringungsprüfung bei Sachrüge des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschl. v. 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94).

    Die Tatsache, daß nur die Angeklagten Revision eingelegt haben, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5), zumal sie die Nichtanwendung des § 64 StGB von ihrem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen haben (vgl. BGHSt 38, 362).

  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95
    Daß keine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Angeklagten zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594), ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 07.10.1992 - 2 StR 374/92

    Zulässigkeit der Beschränkung der Revision auf den Rechtsfolgenausspruch unter

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95
    Die Tatsache, daß nur die Angeklagten Revision eingelegt haben, hindert die Nachholung der Unterbringungsanordnung nicht (BGHSt 37, 5), zumal sie die Nichtanwendung des § 64 StGB von ihrem Rechtsmittelangriff nicht ausgenommen haben (vgl. BGHSt 38, 362).
  • BGH, 25.08.1994 - 4 StR 380/94

    Fehlerhafte Begründung der Nichtanordnung der Unterbringung in einer

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95
    Die Bereitschaft eines Täters, sich wegen seines Hanges freiwillig in eine ambulante Therapie zu begeben, steht der Anordnung der Maßregel somit nicht entgegen, wie überhaupt bei der Entscheidung nach § 64 StGB Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 242/94 - und vom 25. August 1994 - 4 StR 380/94).
  • BGH, 18.10.1994 - 2 StR 244/94

    Unterbringungsanordnung - Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte - Vorliegen der

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95
    Die Unterbringung nach § 64 StGB ist zwingend anzuordnen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen der Maßregel gegeben sind (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschl. v. 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94).
  • BGH, 29.06.1994 - 2 StR 242/94

    Unterbringung - Entziehungsanstalt - Ablehnung der Therapie

    Auszug aus BGH, 22.11.1995 - 2 StR 573/95
    Die Bereitschaft eines Täters, sich wegen seines Hanges freiwillig in eine ambulante Therapie zu begeben, steht der Anordnung der Maßregel somit nicht entgegen, wie überhaupt bei der Entscheidung nach § 64 StGB Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte grundsätzlich außer Betracht zu bleiben haben (BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 2 StR 242/94 - und vom 25. August 1994 - 4 StR 380/94).
  • BGH, 13.09.1996 - 2 StR 423/96

    Aufhebung eines Schuldspruchs wegen der Nichtanordnung einer notwendigen

    Die Unterbringung des Beschwerdeführers ist deshalb zwingend anzuordnen (vgl. BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 5, 7 und 8; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - 22. November 1995 - 2 StR 573/95 - und vom 17. April 1996 - 2 StR 128/96), sofern eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, den Beschwerdeführer von seinem Hang zu heilen oder doch über eine gewisse Zeitspanne vor dem Rückfall in die akute Sucht zu bewahren (vgl. BVerfG StV 1994, 594).
  • BGH, 04.09.1996 - 2 StR 420/96

    Ablehnung der Unterbringung eines Angeklagten in einer Entziehungsanstalt -

    Auch Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte müssen bei der Entscheidung nach § 64 StGB grundsätzlich außer Betracht bleiben (BGHSt 37, 5, 6; BGHR StGB § 64 Ablehnung 7 und 8; Beschlüsse des Senats vom 2. August 1995 - 2 StR 344/95 und vom 22. November 1995 - 2 StR 573/95).
  • BGH, 16.01.1996 - 1 StR 735/95

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Berücksichtigung einer

    Was die Angeklagte D. angeht, erübrigte sich eine Entscheidung gemäß § 64 StGB nicht schon deshalb, weil sie, wie das Landgericht darlegt, therapiewillig ist und während der Untersuchungshaft sowohl einen Therapieplatz gefunden als auch eine Kostenzusage erreicht hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1994 - 2 StR 244/94 - und vom 22. November 1995 - 2 StR 573/95).
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